Zollinhaltserklärung CN22 und CN23: So einfach geht’s

16 September, 2021

Wer an Kunden außerhalb der EU versendet, muss seine Waren verzollen – und dafür eine Zollinhaltserklärung einreichen. Klingt kompliziert? Asendia bringt Licht ins Dunkel!

 

Wenn Sie als Onlinehändler im Crossborder E-Commerce eine Bestellung von außerhalb der EU erhalten, beispielsweise von einem Kunden aus der Schweiz, wird die Ware beim Versand an der Grenze verzollt. Damit das reibungslos funktioniert, müssen Sie eine sogenannte Zollinhaltserklärung einreichen – natürlich pünktlich und fehlerlos, Behörden gucken schließlich genau hin.

Das ist allerdings kein Hexenwerk: Im Grunde enthält das Formular lediglich Informationen darüber, wer Absender und Empfänger sind, was genau versendet wird und welchen Wert die enthaltenen Waren haben. Wir haben alle wichtigen Details zur Zollinhaltserklärung für Sie aufbereitet.

 

Zollinhaltserklärung: Was ist das überhaupt?

Damit der Zoll Päckchen und Pakete leichter prüfen kann, benötigt er vom Absender Informationen zum Inhalt. So können die Behörden zum Beispiel feststellen, ob und in welcher Höhe Steuern & Zölle erhoben werden müssen oder ob die Sendung einer Einschränkung unterliegt – etwa, weil sie gegen die Einfuhrbestimmungen verstößt.

Hier kommt die Zollinhaltserklärung ins Spiel: Sie enthält alle relevanten Daten, die der Zoll benötigt, um eine Sendung einschätzen zu können. Zumindest sollte sie das – denn wenn nicht, kann es vorkommen, dass das Paket einfach an den Absender zurückgeschickt wird. Beim Ausfüllen braucht es also große Sorgfalt – oder die Hilfe von Asendia, welche die benötigten Daten auch digital an die Zollbehörden schicken und den gesamten Prozess dadurch deutlich vereinfachen kann!

Sie wollen mehr zum Thema Verzollung erfahren?
Dann schauen Sie sich unsere E-Commerce Zollabwicklung einmal näher an

Um die Abläufe zu standardisieren und es den Beamten möglichst leicht zu machen, die Informationen zu verarbeiten, sieht die Zollinhaltserklärung stets gleich aus. Es gibt allerdings zwei verschiedene Varianten, die sich geringfügig voneinander unterscheiden. Welche Form Sie benötigen, hängt unter anderem vom Sonderziehungsrecht SZR ab: Das ist eine Recheneinheit im internationalen Postverkehr, mit der sich unterschiedliche Währungen besser miteinander vergleichen lassen. 300 SZR entsprechen grob 350€ – der genaue Wert unterliegt Schwankungen und wird täglich vom IWF veröffentlicht.

Für Päckchen oder Briefe: Zollinhaltserklärung CN22
Kleinere Päckchen und Briefsendungen, deren Warenwert 300 SZR nicht überschreitet, verlangen lediglich die abgespeckte Variante der Zollinhaltserklärung, CN22. Sie wird meist als Aufkleber außen an der Sendung angebracht.

Für Pakete und hohe Warenwerte: Zollinhaltserklärung CN23
Für Päckchen mit einem Wert von über 300 SZR sowie grundsätzlich für alle Pakete gilt: Sie benötigen die etwas ausführlichere Zollinhaltserklärung CN23. Die verstauen Sie am besten in einer Dokumententasche, die Sie an der Seite des Pakets befestigen. Zusätzlich dazu ist als Adresskarte die Paketkarte CP71 erforderlich

 

Was gehört in die Zollinhaltserklärung hinein?

Alles, was für das den Aufkleber Formular CN22 wichtig ist, gilt auch für die ausführlichere Zollinhaltserklärung CN23. Folgende Dinge sollten Sie beim Ausfüllen beherzigen:

Die Inhaltsangabe
Waren, Retouren oder Muster müssen entsprechend gekennzeichnet und beschrieben werden:

  • Art der Ware und ihre Anzahl
  • Gesamtgewicht
  • Netto-Verkaufswert in €

Die Beschreibung sollte so genau wie möglich sein, darf aber unterschiedliche Produkte einer Art zusammenfassen. Die Angabe “ 5 St. Kleidung” wäre beispielsweise zu allgemein, “3 Hosen, 2 T-Shirts” aber vollkommen okay.
Grundsätzlich verschiedene Artikel sollten Sie allerdings auch gesondert in Menge, Gewicht und Preis angeben.

Zolltarifnummer und Ursprungsland
Für Handelswaren ist der sogenannte HS-Code (oder auch Zolltarifnummer) anzugeben. Außerdem möchte der Zoll wissen, in welchem Land die Ware hergestellt wurde. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Zolls.

Adressdaten & EORI-Nummer
Dazu zählen Anschrift, Telefonnummer und die Zollnummer (EORI). Letztere beantragen Sie bei der Generalzolldirektion. Die EORI-Nummer dient der Vereinfachung der internationalen Zollabwicklung. Bei B2B-Geschäften müssen Sie zwingend auch die EORI des Empfängers in der Zollinhaltserklärung angeben. Genauso ist es auch sinnvoll, die Telefonnummer des Empfängers für etwaige Rückfragen mit im Formular anzugeben.

Sprache
Die Zollinhaltserklärung wird vom Zoll des Landes kontrolliert, in das Sie versenden. Füllen Sie das Formular also am besten immer auf Englisch aus – oder in der Landessprache des Bestimmungslandes. Für die Schweiz mit ihren drei offiziellen Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch beispielsweise bedeutet das: Jede dieser Sprachen ist grundsätzlich kein Problem für den Zoll. Sie könnten die Zollinhaltserklärung also auch auf Französisch oder Italienisch ausfüllen, wenn Ihnen das lieber ist. Für Rätoromanisch gilt das übrigens nicht, da es nicht in der gesamten Schweiz Amtssprache ist.

Sonstige Angaben
  1. Handelsrechnung: Legen Sie der Sendung 3 Handelsrechnungen (oder noch besser: mehrere Ausführungen) bei und geben Sie die Rechnungsnummer im Zollformular an.
  2. Portokosten: Da die Zollgebühren in der Regel anhand des Warenwertes plus der Portokosten berechnet werden, müssen Sie die Höhe des Portos entsprechend in der Zollinhaltserklärung angeben. Ist die Lieferung versandkostenfrei, reicht eine Null.
  3. EU-Ausnahmegebiete: In der EU gibt es Gebiete, die zwar politisch zur EU zählen, aber nicht Teil der Europäischen Zollunion sind. Dazu gehören beispielsweise Grönland, die Kanarischen Inseln oder die beiden spanischen Exklaven in Nordafrika. Versenden Sie in diese EU-Ausnahmegebiete, müssen Sie die Waren ebenfalls verzollen.

In manchen Ländern müssen Sie auch für Dokumente eine Zollinhaltserklärung abgeben. Sind Sie sich nicht sicher, dann kann es nie schaden, einen ausgefüllten ausgefüllte CN22 / CN23 an der Sendung anzubringen.

 

Eine internationale Warensendung sollte wenn möglich immer mit einem

  • CN22 Aufkleber- oder CN23-Zollinhaltserklärung,
  • einer Handelsrechnung,
  • der CP71-Paketkarte und falls erforderlich,
  • einem Certificate of Origin (Ursprungszeugnis)

ausgestattet sein.

 

Wir erledigen das: Verzollung mit Asendia

Asendias e-PAQ Versandlösungen beinhalten bereits diverse Optionen zur reibungslosen Zollabwicklung für Crossborder E-Commerce Händler. Unser papierloses Tool erfasst alle relevanten Daten, ermittelt das passende Formular und schickt es ausgefüllt an die entsprechenden Zollbehörden – das ist umweltfreundlich, minimiert Fehler und sorgt dafür, dass Ihre Sendung schnell und einfach durch den Zoll geht.

Für eine perfekte Customer Experience und eine reibungsloses Zollabwicklung wenden Sie sich einfach an unsere Versandexperten – wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

New call-to-action

Verwandte News und Insights 

24 November, 2023
Schweizer Maßnahmenpaket: Industriezölle aufgehoben,…

Zum 1. Januar 2024 fallen in der Schweiz die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte (Industriezölle) weg. Gleichzeitig verringert sich die…

1 Juni, 2022
Neue Steuergesetzgebung in Frankreich betrifft Nicht-EU-Händler –…

Neue französische Steuergesetze gelten für Nicht-EU-Händler, die nach Frankreich importieren – für Sendungen, die nicht über IOSS (Import…

16 September, 2021
Zollinhaltserklärung CN22 und CN23: So einfach geht’s

Wer an Kunden außerhalb der EU versendet, muss seine Waren verzollen – und dafür eine Zollinhaltserklärung einreichen. Klingt kompliziert?…