Bevor es mit der Expansion in das gewünschte Zielland losgeht, gilt es, sich mit den Feinheiten vor Ort auseinanderzusetzen und juristische Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden.
Wer ins Ausland verkaufen möchte, muss eine Menge berücksichtigen. Darunter fallen auch juristische Feinheiten und gesetzliche Regelungen im Zielland – denn nicht immer deckt sich das deutsche Recht mit dem der EU oder Drittländern. Prüfen Sie also frühzeitig, welche Anpassungen Sie vornehmen sollten und wo juristische Beratung sinnvoll ist.
In diesem Asendia Insights Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie beim Verkauf in verschiedene Länder beachten müssen und welche rechtlichen Fallstricke drohen können.
Die Inhalte dieses Blogs erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen Ihnen lediglich als Leitfaden dienen – bitte holen Sie sich juristische Unterstützung von entsprechenden Spezialisten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Prüfen Sie frühzeitig die Rechtslage
Die folgenden Dinge können in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt sein und erheblich von deutschem Recht abweichen:
- Importverbote und/oder -einschränkungen von bestimmten Waren, Inhaltsstoffen oder Materialien
- Zertifizierungen und Normen (chemisch, biologisch, technisch)
- Kennzeichnungspflichten
- Gewährleistungen und Garantien
- Urheber-, Marken- und Patentrecht
- Jugendschutz
- Gesundheitsvorschriften
- Bestimmungen für Warenrücksendungen
- Registrierungs- oder Meldepflichten
Produkte oder deren Inhaltsstoffe können aus den verschiedensten Gründen verboten oder eingeschränkt sein, sodass ein Import entweder gebührenpflichtig oder gar nicht erst zulässig ist. Einige Länder verlangen zudem spezielle Zertifizierungen für eingeführte Güter, die woanders nicht notwendig sind; dasselbe gilt für Kennzeichnungen von Sendungen. Ebenso können sich die Jugendschutzvorschriften von denen in Deutschland unterscheiden. Prüfen Sie zudem, ob Ihre Produkte und Marken im Ausland markenrechtlich geschützt sind – vergessen Sie dabei nicht, auch das gewerbliche Schutzrecht der Konkurrenz zu beachten.
Welche Gewährleistungen oder Garantien Sie Ihren Kunden im Ausland zugestehen müssen, kann sich ebenfalls von Land zu Land stark unterscheiden; hier ist unter anderem das Widerrufsrecht betroffen. Für Retouren kann es ebenfalls andere Bestimmungen geben. Oft ist es außerdem verpflichtend, sich im Zielland für steuerliche Zwecke zu registrieren. Behalten Sie all diese Dinge im Hinterkopf, wenn Sie sich mit der Rechtslage verschiedener Zielmärkte befassen.
Falls Sie nun fragen, welches Recht eigentlich im Zweifel gilt, dann werfen Sie einen Blick auf Art. 6 Abs. 1 der Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht): Dort heißt es, dass das Recht des Verbrauchers in seinem Heimatland gilt, „sofern der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat”.
Für Zielländer in der EU ist die Plattform Access2Markets ein hilfreiches Angebot: Hier finden Sie viele Informationen zu oben genannten Punkten.
Welche Änderungen sind am Onlineshop nötig?
Die offensichtlichste Änderung betrifft sicherlich die Lokalisierung Ihrer Website für den Zielmarkt; diese Änderung dient in der Regel aber hauptsächlich dazu, Ihren Kunden den Zugang zu Ihren Produkten zu erleichtern. Manchmal kann es allerdings auch nötig sein, einzelne Abschnitte in der jeweiligen Landessprache zu verfassen, um gesetzeskonform zu handeln – so ist es etwa für Frankreich, wo ausländische Onlinehändler mit französischen Kunden die AGB und auch die Datenschutzerklärung auf Französisch verfassen lassen müssen. Tun sie das nicht, drohen Strafen seitens der Behörden.
Darüber hinaus sollten Sie prüfen lassen, ob Sie bei den Punkten der folgenden Liste für den gewünschten Zielmarkt etwas beachten oder verändern müssen:
- AGB: Sind diese im Zielland rechtskonform?
- Artikelbeschreibungen
- Preisauszeichnungen (MwSt., Zölle, Versandkosten, Hinweise auf zusätzliche Gebühren)
- Versandinformationen (Dauer, Kosten)
- Impressum
- Datenschutz
- Verbraucherrechte (Widerruf, Garantie)
- Zahlungsbedingungen
- Hinweis auf Zahlungspflicht durch Kauf? (Button-Lösung)
Versand in andere Länder
Beim Thema Logistik und Versand sind hauptsächlich etwaige Kosten wie Zölle, MwSt. oder Einfuhrabgaben zu beachten; bevor es hier zu unliebsamen Überraschungen kommt, sollten Sie sich gut über die örtlichen Gegebenheiten im Zielgebiet informieren.
Asendia berät Sie gerne ausführlich zu allen Themen rund um den Crossborder-Versand! Wir sind Ihr Experte für internationale E-Commerce- und Versandlösungen und unterstützen Sie mit unserem Know-how gerne dabei, neue Märkte zu erschließen und international zu wachsen. Profitieren Sie unter anderem von unserem weltweiten Logistiknetzwerk, intuitiven Retourenportalen und einer reibungslosen Zollabwicklung.
Zollabwicklung
Wer in ein Drittland versendet, muss bei der Einfuhr in der Regel durch die Zollabwicklung. Dazu benötigen Sie unter anderem eine sogenannte EORI-Nummer – das ist eine Identifikationsnummer, die von den nationalen Zollbehörden an Unternehmen vergeben werden, die Waren in die EU ein- oder aus der EU ausführen.
Zudem müssen die Sendungen für die Zollabwicklung alle erforderlichen Kennzeichnungen und Etiketten aufweisen, die wiederum alle benötigten Informationen beinhalten müssen.
Steuern und Abgaben
Sind Sie im Zielland mehrwertsteuerpflichtig? Gibt es weitere Steuern und Abgaben, die Sie entrichten müssen (Verbrauchssteuern, Einfuhrumsatzsteuer)? Wie hoch sind mögliche Wert- oder Zollgrenzen?
Verpackungsvorschriften
Achten Sie hier vor allem auf Dinge wie Entsorgungsvorschriften, Rücknahmepflichten oder Vorgaben zum Recycling. Zudem kann es vorgeschrieben sein, die Verpackung an die Ware anzupassen.
Datenschutz
Seit 2016 gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die „Erfassung, Speicherung und Verwaltung von personenbezogenen Daten” regelt. Mit der Einführung wurden unter anderem die EU-weiten Datenschutzregelungen harmonisiert – sollte nationales Recht in einem Mitgliedsstaat von der EU-Regelung abweichen, so gilt im Zweifel EU-Recht vor nationalem Recht.
Wichtig für Sie zu wissen: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind, auch wenn die tatsächliche Datenverarbeitung nicht in der EU stattfindet oder die Daten von Nicht-EU-Bürgern stammen. Es macht für Sie und Ihren Webshop also datenschutztechnisch keinen Unterschied, woher genau Ihre Kunden stammen – DSGVO-konform müssen Sie so oder so handeln.
Darüber hinaus können einzelne Länder jedoch weitergehende Datenschutzgesetze haben, die es als international agierender Onlinehändler zu beachten gilt, darunter Frankreich (CNIL), USA (California Privacy Rights Act), Kanada (Consumer Privacy Protection Act) oder die Schweiz (Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG)).
Was müssen Sie bei Marketing und Social Media beachten?
Bei der Auswahl der richtigen Marketingstrategie kommt es zwar mehr auf ein Verständnis für Kultur und Mensch an als auf rechtliche Feinheiten, dennoch kann es sein, dass Dinge bei uns erlaubt, im Zielland jedoch verboten sind. Das könnte beispielsweise bei individueller Werbung und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Fall sein. Zudem sind die Themen Freizügigkeit, Alkohol, Tabak oder Religion oft dünnes Eis und im besten Fall in Werbebotschaften zu vermeiden; was wo und wie verboten oder eingeschränkt ist, erfahren Sie zum Beispiel bei der entsprechenden Außenhandelskammer.
Achten Sie zudem darauf, dass Markennamen in anderen Ländern und Sprachen womöglich eine eigene Bedeutung haben können, die nicht immer positiv ist – erinnert sei hier an den Mitsubishi Pajero, der in spanischsprachigen Ländern umbenannt wurde, weil sein ursprünglicher Name auf Spanisch als vulgäre Beleidigung durchging. Darüber hinaus können Bildsprache, Saisonalitäten und Kultur von immenser Bedeutung sein, weshalb Sie gerade bei Ihrer Social-Media-Strategie individuell auf das Zielgebiet und Ihre potenziellen Kunden vor Ort eingehen sollten. Und nicht vergessen: Was hierzulande auf Instagram, TikTok oder Facebook funktioniert, ist nicht zwangsläufig auch in anderen Ländern erfolgreich – und vielleicht nutzen die User sogar völlig andere Netzwerke wie WeChat und Weibo in China.