Naher Osten: Zölle, Abgaben und Steuern beim Paketversand

20 Januar, 2020

Viele Unternehmer auf der ganzen Welt nutzen die aufregenden Möglichkeiten des E-Commerce im Nahen Osten.

Es handelt sich um eine florierende Region, die Jahr für Jahr ein Wachstum bei den Onlinekäufen verzeichnet. Tatsächlich hat sich der E-Commerce Markt des Nahen Ostens in nur wenigen Jahren fast verdoppelt. Im letzten Jahr ist er auf 80 Milliarden US-Dollar angewachsen.

Die Region verfügt über eine umfangreiche Mischung von aufregenden Zielmärkten – jede mit ihren eigenen Eigenschaften und Geschäftsmöglichkeiten. Für Onlinehändler ist es wichtig, sich mit den individuellen Regeln und Vorschriften der Zielländer auseinanderzusetzen, um dort ihr Geschäft zu etablieren und neue Kunden zu erreichen.

Regulierungen ausgewählter Märkte

Hier sind Sie einige Zielmärkte im Nahen Osten und ihre Zollanforderungen, die Ihnen einen Eindruck von den verschiedenen Vorgaben beim Versand in diese Region vermitteln:

  • Saudi-Arabien: In Saudi-Arabien gibt es keinen Schwellenwert und der Zolltarif für die meisten importierten Waren beträgt 5 %. Auf einige Einfuhren wird ein Zollsatz von 12 % oder 20 % erhoben, um bestimmte nationale Industrien zu unterstützen.
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE): Die VAE erheben auf eingeführte Waren im Allgemeinen Zollgebühren in Höhe von 5 %, wobei Sendungen im Wert von unter 1.000 VAE-Dirham von den Gebühren befreit sind.
  • Katar: Derzeit gibt es keine Verkaufssteuer, aber es wird erwartet, dass Katar eine Mehrwertsteuer von 5 % auf importierte Waren einführen wird.
  • Israel: Importe mit einem CIF-Preis bis zu 1.000 US-Dollar und einem Gewicht bis zu 30 kg sind von der Einfuhrsteuer befreit. Die Mehrwertsteuer, die Verkaufssteuer und die Importgebühr gelten jedoch weiterhin.
  • Ägypten: Ägypten verwendet ein System von Festpreisen zur Ermittlung von Zollgebühren, wobei bei einem niedrigeren Rechnungswert der Festpreis greift.
  • Oman: Im Oman gibt es keine Verkaufssteuer, keine Mehrwertsteuer und keinen Schwellenwert für Waren. Die meisten Produkte unterliegen einer Zollgebühr von 5 %, unabhängig von ihrem Wert.
  • Kuwait: Die meisten Produkte unterliegen einem Zollsatz von 5 %, unabhängig von ihrem Wert. Für die meisten Produkte gilt ein Einfuhrzoll von 5 %, während einige Artikel zum Schutz der nationalen Industrien mit einem Steuersatz von 10 % bis 12 % belegt sind.
  • Türkei: Die EU und die Türkei sind durch ein Abkommen über eine Zollunion verbunden, die alle gewerblichen Waren abdeckt. Der Schwellenwert, ab dem Zollgebühren erhoben werden, beträgt 75 EUR oder 30 kg.
  • Bahrain: Die Zollgebühren betragen in der Regel 5 % für eingeführte Waren, mit Ausnahme von Alkohol und Tabak, für die höhere Gebühren gelten.
  • Marokko: Der Einfuhrzoll in Marokko hängt vom Produkt ab. Es gibt eine parafiskalische Einfuhrsteuer von 0,25 % und eine Mehrwertsteuer von 20 % (für einige Produkte und Dienstleistungen gelten Sätze von 7 % und 14 %).
  • Jordanien: Der Zollsatz wurde von der Regierung im Laufe der Jahre schrittweise gesenkt. Eine allgemeine Verkaufssteuer, die ähnlich wie die Mehrwertsteuer funktioniert, wird mit einem Satz von 16 % auf Importe erhoben.

 

Distribution

ASENDIA IM NAHEN OSTEN

Dank unserer Partnerschaft mit der Oman Post, ist Asendia Ihr Partner, wenn es um den Versand in den gesamten Nahen Osten geht. Unser Service von A bis Z kombiniert unsere großen globalen Kapazitäten mit lokaler Expertise und stellt sicher, dass die Zustellung im Nahen Osten für Ihre Kunden immer absolut zuverlässig und effizient ist.

Wir glauben an maßgeschneiderte Lösungen. Deshalb sind unsere Produkte perfekt auf Ihre Bedürfnisse und die Vorlieben der Verbraucher im Nahen Osten zugeschnitten.

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