Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Niederlassung


Räumlicher Standort eines Unternehmens. Ein Unternehmen kann mehrere Niederlassungen haben; die Hauptniederlassung wird auch als Sitz bezeichnet und ist bei Klagen als Gerichtsstand anzusehen. Die sogenannten Zweigniederlassungen sind zwar juristisch nicht selbstständig, operieren aber eigenständig. Die Eröffnung einer Niederlassung dient in der Regel dazu, einen neuen Markt zu erschließen und wesentliche betriebliche Prozesse an den neuen Standort zu übertragen – beispielsweise, um vor Ort günstiger zu produzieren oder sich lange und teure Transportwege zu ersparen.