Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Nachlieferung


Zusätzliche Lieferung, die aufgrund einer Fehlmenge oder beschädigter / fehlerhafter Ware erforderlich wird. Der Kunde muss diesen Mangel umgehend beim Lieferanten geltend und somit von seinem Recht auf Reparatur, Umtausch oder Schadensersatz Gebrauch machen. Der Lieferant hat dann entsprechend eine kostenlose Nachlieferung zu veranlassen. Alternativ kann der Kunde auch vom Kaufvertrag zurücktreten, womit keine Nachlieferung nötig wird. Unabhängig davon kann der Lieferant die fehlerhafte Ware zurückverlangen.