Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Ladeliste


Verzeichnis des Frachtguts und damit Teil der Frachtdokumente. Dient als Grundlage für die Zollabfertigung und ist daher im grenzüberschreitenden Verkehr von hoher Bedeutung. Die Ladeliste beinhaltet unter anderem die Anzahl, das Gewicht und/oder das Volumen der geladenen Güter.

Der Frachtführer (beispielsweise der LKW-Fahrer) prüft bei der Beladung anhand der Ladeliste, ob alle Waren vollständig und ordnungsgemäß geladen wurden. Der Empfänger der Fracht prüft analog dazu mit Hilfe der Ladeliste den vollständigen und ordnungsgemäßen Erhalt der Ware.