Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Herkunftszeugnis


Dokument, das den Ursprung einer Ware bezeugt (siehe auch Ursprungszeugnis). Wird in der Regel von der Handelskammer eines Landes auf Antrag ausgestellt. Das nicht präferenzielle Herkunftszeugnis wird im internationalen Warenverkehr benötigt, falls das Zielland die Einfuhr von bestimmten Waren oder aus bestimmten Ländern kontrollieren oder begrenzen möchte.

Ein präferenzielles Herkunftszeugnis dient dazu, Waren zollbegünstigt zu behandeln – etwa, wenn zwischen der EU und einem Drittland ein Freihandelsabkommen besteht.