Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Embargo


Staatlich angeordnetes Verbot des Handels von (allen oder nur bestimmten) Gütern und Dienstleistungen mit einem bestimmten Staat. Ein Embargo wird häufig aufgrund von Völkerrechtsverletzungen des betreffenden Staates erlassen. Spezielle Handelsembargos dienen mitunter auch dazu, den betreffenden Staat dazu zu bewegen, gewisse politische Entscheidungen zu treffen oder rückgängig zu machen.

Ein Embargo kann sowohl ein Einfuhrverbot als auch ein Ausfuhrverbot oder aber beides zugleich darstellen.