Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

DAP


Incoterm, steht für Delivery at place, zu Deutsch: geliefert benannter Bestimmungsort. DAP bedeutet, dass der Käufer einen Bestimmungsort wählt, an dem der Verkäufer die Ware bereitstellen muss. Somit trägt der Verkäufer auch alle Risiken, die mit dem Transport einhergehen. Die Entladung sowie Zollkosten oder sonstige Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr der Ware muss der Verkäufer jedoch nicht übernehmen.

Als B2C-Onlinehändler bedeutet DAP, dass der Kunde beispielsweise nachträglich die Verzollungsgebühren bezahlen muss – etwa, wenn er in der Schweiz wohnt und bei einem Händler im EU-Ausland bestellt.