Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

CMR


Steht für „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route” und bedeutet übersetzt „Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen“. Die CMR regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Transporten mit Straßenfahrzeugen auf dem Landweg. Dazu gehören etwa die Auftragsvergabe, die Auftragsabwicklung oder die Haftung.

Die CMR gilt europaweit seit 1956 und wird zwingend angewendet, wenn das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist. Im Zweifel hat sie dabei Vorrang vor dem nationalen Transportrecht. Letzteres kann allerdings ergänzend hinzugezogen werden, falls ein Sachverhalt nicht durch die CMR abgedeckt wird.

Der Begriff CMR wird in der Praxis auch synonym für den CMR-Frachtbrief verwendet, der bei grenzüberschreitenden Transporten von oder in CMR-Mitgliedstaaten erforderlich ist.