Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Binnenzollamt


Das zuständige Zollamt für den Exporteur einer Ware. Die Zuständigkeit richtet sich nach der PLZ des Verladeortes, nicht nach dem Hauptsitz des Unternehmens. Nicht zu verwechseln mit der Ausgangszollstelle. Das Binnenzollamt bereitet die Ausfuhr lediglich vor, führt sie aber nicht durch. Hier werden die Waren zum Export angemeldet (siehe Ausfuhranmeldung); die tatsächliche Ausfuhr erfolgt dann durch die Ausgangszollstelle.