Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

AVM - Ausgangsvermerk


Auch als AGV abgekürzt. Es dient als Beweis dafür, dass exportierte Ware auch wirklich das Land verlassen hat. Das Ausfuhrbegleitdokument ABD wandelt sich automatisch in den AVM um, sobald die Ware das Zollgebiet der EU verlassen hat. Anschließend wird es an den Ausführer übermittelt. Es muss zehn Jahre archiviert werden, um nachweisen zu können, dass eine rechtmäßige mehrwertsteuerfreie Lieferung in ein Drittland und nicht etwa eine mehrwertsteuerpflichtige Lieferung innerhalb der EU oder Deutschlands erfolgt ist.