Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

ADR


Steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ und bedeutet übersetzt „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Die im ADR enthaltenen Vorschriften regeln die Verpackung, Sicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. So benötigt jeder LKW-Fahrer, der Gefahrgut transportiert, eine sogenannte „ADR-Schulungsbescheinigung“. Diese ist fünf Jahre lang gültig und muss durch einen Auffrischungskurs verlängert werden. Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, müssen einen speziellen Gefahrgutbeauftragten ernennen, der für die Einhaltung der ADR-Bestimmungen verantwortlich ist. Zudem müssen alle Fahrzeuge, mit denen Gefahrgut transportiert wird, mit orangenen Warntafeln, Feuerlöschern und Helm und Schutzbrille für den/die Fahrer ausgestattet sein.

Das ADR wurde bereits 1957 beschlossen und trat 1968 in Kraft. Infolge einer EU-Verordnung ist es in allen EU-Mitgliedsstaaten, aber auch in anderen Ländern Europas, Nordafrikas (Marokko, Tunesien) und Zentralasiens (Kasachstan, Tadschikistan) gültig. Es wird alle zwei Jahre an technische Neuerungen und aktuelle Gegebenheiten angepasst.