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Neue EU-Regeln, neue Chancen? Was Onlinehändler 2026 im Cross-Border-Handel beachten müssen

Geschrieben von Asendia | Feb 17, 2026 3:05:37 PM

Im Laufe des Jahres treten einige neue EU-Richtlinien in Kraft, die den E-Commerce mehr oder weniger stark beeinflussen. Onlinehändler sollten die neuen Regelungen auf dem Schirm haben, um rechtzeitig reagieren zu können.

Der Gesetzgeber nimmt regelmäßig Anpassungen und Änderungen an bestehenden Regelungen vor und oft setzt er dabei EU-Vorgaben um. Auch im Jahr 2026 kommen aus Brüssel wieder neue Vorschriften, die Onlinehändler in der gesamten Europäischen Union betreffen. Die Umsetzung dieser Regelungen kann für den ein oder anderen Onlinehändler unter Umständen enormen Aufwand erfordern, bietet aber auch Chancen, sich von der Konkurrenz abzusetzen und neue Zielgruppen anzusprechen – außerdem schützt du dich natürlich vor Abmahnungen und empfindlichen Strafen, die bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen.

In diesem Asendia Blogbeitrag gehen wir darauf ein, welche relevanten EU-Richtlinien im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten, worauf du als Onlinehändler dabei achten musst und wie du sogar einen strategischen Nutzen aus den Veränderungen ziehen kannst.

 

Das ändert sich in 2026

Der Gesetzgeber wird im Lauf des Jahres einige EU-Richtlinien umsetzen; die meisten Regelungen, die dich und dein Unternehmen betreffen werden, treten erst später im Jahr in Kraft. So hast du genug Zeit, dich auf technische, organisatorische und inhaltliche Änderungen an deinem Webshop vorzubereiten.

Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2673 im BGB um: Die soll Verbrauchern den Widerruf erleichtern, indem jeder Onlinehändler während der Widerrufsfrist einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen muss. Dieser soll es den Kunden ohne Registrierung oder sonstige Umwege ermöglichen, mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten zu können. Auch eine Bestätigung über den erfolgten Widerruf – zunächst unmittelbar nach dem Klick auf einer eigenen Seite, anschließend per E-Mail – ist verpflichtend.

Für dich und dein E-Commerce-Business bedeutet das: Du musst sowohl eine technische Lösung dafür finden, um die Widerrufe dokumentieren zu können, als auch Anpassungen im Frontend vornehmen, damit der Widerrufsbutton gesetzeskonform für deine Kunden sichtbar wird und seine Beschriftung und Lesbarkeit klar und eindeutig sind. Zudem solltest du die Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen. Bietest du deinen Kunden die Möglichkeit einer Gastbestellung an, wird es zusätzlich kompliziert, da du ohne Kundenkonto im Grunde nicht wissen kannst, wer den Widerruf ausgelöst hat.

AI Act
Mit dem immer stärker werdenden Aufkommen von Künstlicher Intelligenz im E-Commerce steigen auch die Bestrebungen, die Technologie mithilfe von Governance-Regeln transparenter zu machen und mögliche Risiken einzudämmen. Dafür sorgen soll ab dem 02. August 2026 der sogenannte AI Act. Durch dessen Umsetzung sollen Nutzer frühzeitig erkennen können, wenn E-Commerce-Händler KI nutzen -– etwa für Chatbots, Dynamic Pricing oder Produktempfehlungen.

Der AI Act stuft KI in vier verschiedene Risikostufen ein - je höher das potenzielle Risiko, desto mehr Regulierungen treten in Kraft. Als Händler musst du aber grundsätzlich erst einmal beachten, dass du jegliche KI-generierten Inhalte auch als solche kennzeichnest und deine Kunden transparent und sichtbar darauf hinweist, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte betrachten.

Green Claims & EmpCo-Richtlinie
Greenwashing soll ab sofort stärker eingedämmt werden – die EU hat festgestellt, dass offenbar viele Werbeaussagen wie “klimaneutral” oder “umweltschonend” intransparent oder sogar falsch sind. Auch hier geht es also darum, Verbraucherrechte zu stärken und Kunden davor zu schützen, auf irreführende Claims hereinzufallen.

Als Händler musst du allerdings nichts befürchten, wenn du deine Green Claims belegen und dokumentieren kannst. Konkrete, messbare Aussagen müssen künftig nachweisbar sein, vage Aussagen wie “nachhaltig” dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn du nicht grundsätzlich belegen kannst, dass du dich auf besondere Weise um die Umwelt kümmerst. Darüber hinaus möchte der Gesetzgeber auch bei Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln ansetzen: Hier sollen nur noch unabhängig zertifizierte Siegel zugelassen werden.

Auf dich kommt hier unter Umständen eine Menge Arbeit zu: Du musst Marketingtexte, Produktbeschreibungen, Icons und auch Bilder auf die neuen Regelungen hin überprüfen; zusätzlich gilt es, Versandangaben zu hinterfragen und bei deinen Partnern Belege einzufordern, um etwa einen grünen Versand auch als solchen bezeichnen und bewerben zu dürfen.

Die EmpCo-Richtlinie regelt darüber hinaus auch die Verwendung von Gewährleistungs- und Garantielabeln. So sollen Händler ihre Kunden ab dem 27. September 2026 über ein EU-einheitliches Label auf die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hinweisen sowie über ein freiwilliges Garantielabel Hinweise zur Haltbarkeitsgarantie geben. Die Vorlagen für die Labels sollen von der EU kommen, die Händler müssen sie also lediglich auf den Produktdetailseiten einbinden.

Elektrogesetz
Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektrogesetz 4, ElektroG4) wurde zum 01. Januar 2026 novelliert und um einige Passagen ergänzt. Die betreffen allerdings lediglich (Online-)Händler, die E-Zigaretten verkaufen und unter Umständen zur Rücknahme der fest verbauten Akkus in den Geräten verpflichtet sind. Wichtig hierbei: Vertreibst du Vapes und Co., solltest du die neuen Kennzeichnungspflichten nach § 18a Abs. 4 ElektroG beachten. Ab dem 01. Juli 2026 musst du im Bestellprozess oder auf der jeweiligen Produktdetailseite ein besonderes Symbol für die Rücknahme der Altgeräte platzieren – natürlich gut sicht- und lesbar. Darüber hinaus bist du dazu verpflichtet, auf alternative Rücknahme- bzw. Entsorgungsmethoden wie etwa kommunale Sammelstellen hinzuweisen, falls du selbst die alten E-Zigaretten nicht zurücknimmst.

Recht auf Reparatur
Bietest du Reparaturdienste an oder wickelst Gewährleistungsfälle für Hersteller ab, ist die EU-Richtlinie 2024/1799 für dich interessant. Die soll künftig dafür sorgen, Reparaturen attraktiver zu machen und Hersteller sowie Händler dazu zu bewegen, eine Reparatur dem Austausch vorzuziehen. Für Onlinehändler ergeben sich zudem umfassende Informationspflichten: So musst du künftig bei bestimmten Produkten über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Möglichkeit einer Reparatur und die voraussichtliche Lebensdauer informieren.

Das soll die Verbraucherrechte stärken, die Kreislaufwirtschaft fördern und insgesamt für mehr Nachhaltigkeit sorgen. Refurbished-Produkte dürften dadurch ebenfalls an Attraktivität gewinnen und könnten dir neue Chancen bieten, ebenso natürlich auch die Platzierung als umweltfreundliches Unternehmen, das eher auf Reparaturen und Langlebigkeit setzt als auf eine Wegwerf-Mentalität.

EU-Verpackungsverordnung: Packaging and Packaging Waste Regulation
Die PPWR tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft alle E-Commerce-Akteure, die Produkte verpacken, importieren, Fulfillment anbieten oder auf Marktplätzen verkaufen. Ziel der Verordnung ist es, unnötige Verpackungen zu vermeiden, Mehrwegsysteme zu fördern und die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu erhöhen. Deine Verpackungen müssen also künftig gewisse Standards erfüllen. Das kommt auf dich zu:

Beachtung der Materialvorgaben (weniger Chemikalien in Verpackungen)
Einrichtung eines Rücknahme- oder Mehrwegsystems für Verpackungen
Informationspflicht auf Verpackungen über Materialien, Recycling, Sammelstellen (QR-Code)
Verbot bestimmter Verpackungen und Verpackungsmaterialien

Einige dieser Änderungen werden erst Schritt für Schritt umgesetzt, du solltest dich also weiterhin informieren und dir die PPWR genauer anschauen.

 

Chancen statt Risiken: So kannst du die neuen Regelungen strategisch nutzen

Chancen ergeben sich durch die neuen Regelungen vor allem im Bereich nachhaltiger E-Commerce, da viele der neuen Vorschriften stark auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein abzielen: Green Claims soll Greenwashing eingrenzen, das Recht auf Reparatur die Kreislaufwirtschaft fördern und die Verpackungsverordnung die Themen Recycling und Materialverschwendung angehen. Hier bietet sich für dich und dein Unternehmen die Gelegenheit, Wettbewerbsvorteile zu erlangen und sich von der Konkurrenz abzusetzen – etwa, indem du dein Marketing aktiv darauf fokussierst und Green Practices als Verkaufsargument nutzt. Zusätzlich kannst du deine Kunden frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen informieren, die Vorteile für sie hervorheben und deine Marke damit als zuverlässigen Partner platzieren.

Auch beim AI Act kannst du mit Transparenz und ethischen Leitlinien bei bestimmten Zielgruppen punkten und zeigen, dass du gleichzeitig modern, aber verantwortungsvoll handelst.

 

So unterstützt dich dein Logistikpartner

Ob Verpackungsverordnung oder Green Claims: Manche der neuen Regelungen betreffen vor allem deine Versandprozesse – und hier möchtest du vermutlich auf einen zuverlässigen Partner setzen, der dir im Optimalfall garantiert, dass deine Sendungen nachhaltig und umweltschonend zugestellt werden und ökologische Standards erfüllen, die womöglich sogar über das geforderte Mindestmaß hinaus gehen.

Asendia berät dich gerne ausführlich zu allen Themen rund um den Crossborder-Versand. Wir sind dein Experte für zuverlässige und kosteneffiziente internationale E-Commerce- und Versandlösungen und unterstützen dich mit unserem Know-how gerne dabei, die neuen EU-Verordnungen umzusetzen und deinen eigenen ESG-Weg zu finden!