Laut Onlinemonitor des HDE gehören Elektroartikel nicht nur zu den umsatzstärksten Produkten, sondern auch zu den wachstumsstärksten – und das, obwohl der stationäre Handel einen Wachstumsrückgang verzeichnet. Der Verkauf von elektronischen Artikeln verschiebt sich also immer mehr in Richtung Onlineshops. Auf dem deutschen Markt lag der Umsatz im Jahr 2025 bei etwa 26,4 Mio. USD (ecdb), Tendenz steigend. Für Onlinehändler wie dich eine gute Nachricht, solange du weißt, worauf du beim Verkauf von Elektrogeräten achten musst.
In diesem Asendia Insights Blogbeitrag erfährst du, wie du den Versand von Elektrogeräten am besten meisterst und welche gesetzlichen Vorschriften du dabei einhalten solltest.
Die Herausforderungen im Elektronikonlinehandel sind vielfach, schließlich musst du neben einer fachlichen Beratung und dem sicheren Transport zum Kunden auch die zahlreichen rechtlichen Bestimmungen einhalten. Unter anderem musst du folgende Dinge beachten:
Viele Elektronikartikel erfordern eine besonders sichere Kommissionierung und Verpackung, da sowohl einzelne Komponenten als auch fertig zusammengebaute Produkte sensibel auf äußere Einflüsse reagieren. Es gilt also, Lager- und Logistikprozesse auf die besondere Handhabung zuzuschneiden, um Transportschäden und Kundenbeschwerden vorzubeugen. Das gilt auch für Retouren, deren Prüfung komplexer ist als bei vielen anderen Artikeln – technische Mängel bei elektronischen Geräten festzustellen, erfordert schlicht mehr Aufwand. Apropos Technik: Natürlich möchtest du deine Kunden möglichst gut beraten und sie von deinen elektronischen Geräten überzeugen; dafür musst du allerdings möglichst detaillierte Produktbeschreibungen liefern, auf viele technische Details eingehen und im Optimalfall Ratgeber und Tutorials zur Verfügung stellen, um deine Kunden vom Kauf zu überzeugen, ohne sie zu verwirren – durchaus eine Herausforderung für viele Onlinehändler im Elektronikbereich.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, an die du dich halten musst und die wir im nächsten Abschnitt genauer unter die Lupe nehmen.
Als Verkäufer von Elektrogeräten musst du vor allem das Elektrogerätegesetz (ElektroG) einhalten. Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und betrifft hauptsächlich die Hersteller von Elektronikgeräten – es gilt unter gewissen Umständen aber auch für Bevollmächtigte, Vertreiber und Inverkehrbringer solcher Geräte. Das ElektroG teilt Elektrogeräte in sechs Kategorien ein:
Geräte, die Teile eines anderen, nicht vom Anwendungsbereich abgedeckten, Gerätes sind, fallen nicht unter das ElektroG – beispielsweise fest verbaute Autoradios. Verkaufst du Produkte, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, musst du sicherstellen, dass der Hersteller dieser Produkte seine gesetzlichen Pflichten erfüllt. Ebenfalls wichtig: Im Sinne des ElektroG gelten auch Importeure, die Elektrogeräte aus dem Ausland erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, als Hersteller!
Im Folgenden gehen wir näher darauf ein, welche Pflichten unter das ElektroG fallen.
Registrierungspflicht
Wer Elektrogeräte in Verkehr bringen möchte, muss das entsprechende Gerät bei der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren. Dies geschieht ganz einfach online im Portal der Stiftung. Die Registrierung dient hauptsächlich dazu, die Entsorgung und das Recycling von Elektrogeräten im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu regeln und zu gewährleisten. Ist die Registrierung abgeschlossen, erhält der Hersteller die sogenannte WEEE-Registrierungsnummer; kann der Hersteller keine vorweisen, ist die Registrierung noch nicht abgeschlossen oder gar nicht erst erfolgt – achte also stets darauf, dass die Hersteller deiner Produkte diese auch bei der Stiftung ear registriert haben. Natürlich ist hier relevant, ob der Hersteller überhaupt registrierungspflichtig ist und in welche Kategorie das Produkt fällt.
Leider ist diese WEEE-Registrierungsnummer nicht europaweit einheitlich, du bzw. der Hersteller musst die Produkte also für jedes Land einzeln registrieren. Manche Produkte sind in einigen Ländern zudem registrierungspflichtig, in anderen jedoch nicht. Jedes Land hat potenziell seine eigenen Regelungen – hier gilt es also, dich frühzeitig zu informieren.
Produktkennzeichnung
Werden Geräte an Haushalte abgegeben, müssen sie eine bestimmte Kennzeichnung vorweisen:
Die Kennzeichnung muss gut erkennbar sein und dauerhaft halten, darf also nicht leicht zu entfernen sein. Bei sehr kleinen Geräten dürfen Punkt 2 und 3 auch in einer Beilage gedruckt werden, die Herstellerangabe muss aber stets auf dem Produkt selbst erkennbar sein.
Zudem musst du deine Kunden über die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne sowie zu Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten, der Löschung personenbezogener Daten und zu den Pflichten der Kunden bezüglich der Entnahme von Batterien und Lampen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 ElektroG) informieren. Auch die Registrierungsnummer des Gerätes ist hierbei anzugeben. Am besten bündelst du diese Informationen und stellst sie deinen Kunden im Webshop zur Verfügung.
Informationspflicht
Die General Product Safety Regulation (GPSR) sieht vor, dass bereits beim Angebot, also auf der Produktdetailseite, folgende Informationen für die Kunden bereitgestellt werden:
Denke außerdem daran, dass Elektrogeräte in der EU das CE-Zeichen haben müssen. Ein Hersteller bestätigt damit, dass das Produkt mit allen betreffenden Richtlinien konform ist und in den Verkehr gebracht sowie in Betrieb genommen werden darf. Gewisse Elektrogeräte benötigen überdies ein gut sichtbares Energielabel, das den Energieverbrauch des Geräts angibt.
Rücknahmepflicht
Unter Umständen bist du auch als Onlinehändler zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Voraussetzungen dafür sind:
Kleine Elektrogeräte, die nicht größer als 25 cm sind, müssen im Rahmen der sogenannten 0:1-Rücknahme kostenlos angenommen werden, selbst wenn der Kunde im Gegenzug kein neues Gerät kauft. Die 1:1-Rücknahme dagegen muss nur dann erfolgen, wenn der Kunde ein gleichartiges neues Produkt bei dir erwirbt. In der Regel kannst du auf kommunale Sammelstellen verweisen, an denen die Kunden die Altgeräte abgeben können; du bist aber dennoch dazu verpflichtet, die Altgeräte wie oben beschrieben anzunehmen, wenn der Kunde darauf besteht. Wichtig für dich als Onlinehändler: Im Zweifel musst du dem Kunden eine kostenlose Abholung anbieten – die du am besten mit der Lieferung der Neuware verknüpfst. Dein Versandpartner sollte das Altgerät also einfach direkt mitnehmen.
Bevollmächtigung
Verkaufst du deine Elektrogeräte nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU, musst du für jedes Zielland einen Bevollmächtigten (natürliche oder juristische Person) benennen, der die dortigen Regelungen zur Registrierung und Entsorgung beachtet.
Batterien
Laut Batteriegesetz (BattG) müssen auch Batterien vor dem Inverkehrbringen von den Herstellern bei der Stiftung ear registriert werden. Onlinehändler sind dazu verpflichtet, Gerätealtbatterien zurückzunehmen und sie den Herstellern zur Entsorgung oder Verwertung zu überlassen.
Elektronikartikel erfordern eine sensible Handhabung und eine entsprechend sichere Verpackung, um Transportschäden oder Brandrisiken zu vermeiden. Auf die folgenden Dinge solltest du beim Versand deiner Elektrogeräte achten:
Bei der Verzollung von Elektrogeräten hängt viel davon ab, wie die genauen Regelungen im jeweiligen Zielland ausgestaltet sind – hier gilt es also, sich mit den länderspezifischen Bestimmungen für die Einfuhr von Elektrogeräten auseinanderzusetzen. So können etwa spezielle Zertifizierungen notwendig sein, die beim Import überprüft werden. Darüber hinaus fallen häufig Einfuhrzölle und Zusatzzölle auf bestimmte Komponenten wie etwa Halbleiter an.
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