Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Zolllager


Lager für noch unverzollte Waren. Ein Zolllager steht unter amtlichem Zollverschluss, wird also vom Zoll überwacht. Während der Lagerung sind die Waren zollbefreit, bis über ihre weitere Bestimmung (Einleitung des Zollverfahrens, Wiederausführung aus dem Zollgebiet, Zerstörung) befunden wird. Ein Zolllager dient also im Grunde der Zwischenlagerung der Waren.

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Arten des Zolllagers. Typ A, B und F sind öffentlich und erlauben die fristlose Lagerung, während Typ C, D und E private Zolllager sind, in denen die Waren maximal 30 Tage lang gelagert werden dürfen.